Kosten

Private Krankenversicherung und Beihilfe: Eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung, bzw. durch die Beihilfestelle ist in aller Regel möglich. Wie viele Sitzungen im Einzelfall finanziert werden ist von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig und von Versicherung zu Versicherung ggf. unterschiedlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beachten Sie bitte: Im Gegensatz zur Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen (EBM) wurden die Gebühren der GOP seit dem Jahre 2000 nicht angepasst. Dies hat zur Folge, dass die Vergütung bei einem gesetzlich versichertem Patienten für eine Therapiestunde seitdem um ca. 50% gestiegen ist, während der bei einem Privatpatienten üblicherweise veranschlagte 2,3-fache Satz gleich geblieben ist – und das bei höherem Verwaltungsaufwand und höheren Kosten für die Praxis. Gesetzlich ist die Berechnung des 3,5fachen Satzes, wie er bei mir in der Praxis erhoben wird, bei höherem Aufwand gerechtfertigt. Prüfen Sie bitte daher die Erstattungsfähigkeit bei Ihrer Krankenversicherung und/oder ihrer Beihilfe.

Ein Beispiel: Eine Verhaltenstherapiestunde (50 Minuten, GOP-Ziffer 870) kostet nach dem 2,3-fachen Steigerungssatz 100,55 €, nach dem 3,5- fachen Satz 153,00 €. Um eine fachlich gute Behandlung zu gewährleisten, berechne ich wie bereits erwähnt bei Privatpatienten/innen generell den 3,5-fachen Satz. In vielen Fällen kann es daher dazu kommen, dass Sie private Zuzahlungen leisten müssen, weil eine volle Übernahme der Kosten durch Ihre Versicherung nicht stattfindet. Bereits mit dem Wahrnehmen eines Erstgesprächs, dem Behandlungsbeginn, verpflichten Sie sich konkludent den vereinbarten 3,5-fachen Leistungssatz zu übernehmen.

Gesetzliche Krankenversicherung: Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie in meiner Praxis in der Regel unkompliziert, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Bringen Sie bitte umbedingt Ihre Krankenversichertenkarte zum Erstgespräch mit, sonst kann die Sitzung nicht stattfinden.

Selbstzahler: Grundsätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit die Kosten für eine Therapie selbst zu tragen. Mein Honorar richtet sich hierbei an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten können Sie steuerlich geltend machen.  

Terminabsage und Ausfallhonorar: Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können so geben Sie mir bitte so früh wie möglich Bescheid. In der Regel vereinbare ich zu Therapiebeginn hier eine Frist von 48h. Sollten Sie später absagen und eine kurzfristige Ersatzbelegung ist nicht möglich sein, berechne ich ein Ausfallhonorar von 50 Euro.